AGB – Casus text & konzept

 

1.Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Casus text & konzept arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen.
An den von Casus text & konzept erstellten Texten werden Nutzungsrechte nach
individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur
das einfache Nutzungsrecht übertragen.
1.2. Alle Texte und Konzepte von Casus text & konzept unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch
dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Texte und Konzepte von Casus text & konzept dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede
Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
berechtigt Casus text & konzept eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten
vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Vergütung wird individuell miteinander
vereinbart.
1.4. Casus text & konzept überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur
das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an
Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Casus text & konzepthat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Casus
text & konzept zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt
der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber
nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die
Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss
auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten
eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der AGDVergütungstarifs
Design, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die
Vergütungen sind Bruttobeträge. Es erfolgt kein Umsatzsteuerausweis aufgrund der
Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UstG.
2.2. Werden Texte und Konzepte von Casus text & konzept in größerem Umfang als
ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Casus text & konzept berechtigt, die Differenz
zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu
verlangen.
2.3. Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als urspünglich vorgesehen
genutzt, so ist Casus text & konzept berechtigt, die Vergütung für die Nutzung
nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren
Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten,
die Casus text & konzept für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von
Kostenanschlägen sowie für telefonische Beratung und Briefings.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung wird nach Lieferung der Leistung mit Stellung einer Rechnung fällig
und ist ohne Abzug zahlbar. Sofern nicht anders angegeben beträgt das Zahlungsziel
14 Tage nach Eingang der Rechnung.
3.2. Nachbesserungen müssen innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung geltend
gemacht werden. Werden sie dann aber innerhalb von 14 Tagen nicht definiert, gilt
der Auftrag als abgeschlossen und wird berechnet.
3.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über
längere Zeit oder erfordert er vom Texter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind
angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und
Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der FFW Honorartabelle
gesondert berechnet.
4.2. Casus text & konzept ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, Casus text & konzept entsprechende Vollmacht zu
erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Casus text &
konzept im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus
dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber
zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt nur aufgrund besonderer
Vereinbarung.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter 5
einwandfreie Belege unentgeltlich. Casus text & konzept ist berechtigt, diese und
Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


7. Haftung
7.1. Casus text & konzept haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen
Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Casus text & konzept verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen
und anzuleiten. Darüber hinaus wird für Erfüllungsgehilfen keine Haftung
übernommen.
7.3. Sofern Casus text & konzept notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die
jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Casus text & konzept
haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. Casus text & konzept lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber
auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der
Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf
den Auftraggeber über.
7.5. Casus text & konzept übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Es wird nicht
für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der
Arbeiten gehaftet.
7.6. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich Casus text & konzept geltend zu machen. Alle
anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den
Auftraggeber.
7.7. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen (Druck-)Daten innerhalb eines
Monats auf einwandfreie Funktion und Unversehrtheit der Daten zu überprüfen. Ohne
schriftliche Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gelten die Daten als einwandfrei und
akzeptiert. Sämtliche Auftragsunterlagen in Form von Produktionsdaten werden
maximal drei Monate aufbewahrt, um diese bei einer gegebenenfalls beauftragten
Wiederholung der Aufträge nutzen zu können. Auf eine solche Aufbewahrung besteht
seitens des Auftraggebers jedoch kein Anspruch. Eine Datensicherung der
übergesandten Druckdaten obliegt allein dem Auftraggeber.


8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich
der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach
der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen. Casus text & konzept behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, so kann Casus text & konzept eine angemessene Erhöhung der
Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch
Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter
übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht
zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Casus text & konzept von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.


9. Datenhandling, Datensicherung, Aufbewahrungspflicht
9.1. Projektdaten inkl. aller Zwischenstadien sind Eigentum von Casus text & konzept
und werden nicht an den Kunden ausgehändigt. Dazu zählen vom allem die Daten
grafischer Anwendungsprogramme. Casus text & konzept händigt bei Drucksachen die
Druckdaten in Form eines hochauflösenden PDFs aus. Ein weitergehender Anspruch
besteht nicht.
9.2. Bei Agenturwechsel besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Erstellungsdaten
käuflich zu erwerben.
9.3. Aufgrund der Datenflut behält sich Casus text & konzept das Recht vor, an den
Kunden ausgehändigte Auftragsdaten jederzeit stillschweigen zu löschen, wenn dies
aus Gründen der Organisation und zur Wahrung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist.
9.4. Für die Sicherheit der von Kunden an Casus text & konzept übermittelte Daten
ergreift Casus text & konzet die üblichen technischen Vorkehrungen und schütz die
Datenbank vor dem Zugriff Dritter, soweit dies technisch möglich ist. Für
Übertragungsfehler und Leitungsunterbrüche kann Casus text & konzept keine Haftung
übernehmen.
9.5. Sämtliche Auftragsunterlagen in Form von Produktionsdaten werden von Casus
text & konzept maximal drei Monate aufbewahrt, um diese bei einer gegebenenfalls
beauftragten Wiederholung der Aufträge nutzen zu können. Auf eine solche
Aufbewahrung besteht seitens des Auftraggebers jedoch kein Anspruch. Eine
Datensicherung der übergesandten Druckdaten obliegt allein dem Auftraggeber.


10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort ist Daun.
10.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der
übrigen Bestimmungen nicht.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.